Einlieferung

Im numismatischen Kontext bezeichnet „Konsignation“ die Übergabe oder Übermittlung von Münzen und Medaillen an ein Auktionshaus oder eine andere Institution zum Verkauf oder zur Bewertung. Die Konsignation erfolgt in der Regel durch den Eigentümer der Münzen oder Medaillen, der einen Vertrag mit dem Auktionshaus oder einer anderen Institution abschließt. Dabei werden Details wie die Konsignationsbedingungen, die Verkaufsbedingungen und die Provisionsvereinbarungen festgelegt.
Die Konsignation ermöglicht es dem Eigentümer, seine numismatischen Objekte einem größeren Kreis von Käufern zugänglich zu machen und möglicherweise höhere Verkaufspreise zu erzielen. Gleichzeitig bietet sie dem Auktionshaus die Möglichkeit, ein vielfältiges Angebot an Münzen und Medaillen anzubieten und den Handel in der numismatischen Gemeinschaft zu fördern.

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